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   BVerwG, 25.07.1984 - 6 CB 28.83   

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https://dejure.org/1984,2799
BVerwG, 25.07.1984 - 6 CB 28.83 (https://dejure.org/1984,2799)
BVerwG, Entscheidung vom 25.07.1984 - 6 CB 28.83 (https://dejure.org/1984,2799)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juli 1984 - 6 CB 28.83 (https://dejure.org/1984,2799)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1984 - 6 CB 28.83
    Daß ein Rechtsstreit unter Umständen in tatsächlicher Hinsicht für eine Vielzahl vergleichbarer Fälle von Bedeutung ist, gibt ihm noch keine grundsätzliche Bedeutung im oben genannten Sinne (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. BVerwGE 13, 90 [91]).
  • BVerwG, 24.11.1977 - 6 B 16.77

    Umfang der gerichtlichen Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts -

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1984 - 6 CB 28.83
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß die Rüge, die Vorinstanz habe ihre Pflicht, den Sachverhalt von Amts wegen erschöpfend aufzuklären, verletzt, nicht dazu dienen könne, Beweisanträge zu ersetzen, die die Partei selbst stellen konnte, aber zu stellen unterlassen hat (Beschluß vom 24. November 1977 - BVerwG 6 B 16.77 - [Buchholz 310 § 132 Nr. 161]).
  • BVerwG, 21.04.1981 - 6 CB 114.79
    Auszug aus BVerwG, 25.07.1984 - 6 CB 28.83
    Es geht nicht an, durch allgemeine, den Begriff der Gewissensentscheidung im wesentlichen lediglich wiederholende Sätze oder Umschreibungen eine Beweisaufnahme zu veranlassen, bei der von vornherein feststeht, daß die vorgenannten Voraussetzungen nicht gegeben sind (vgl. Beschluß vom 21. April 1981 - BVerwG 6 CB 114.79 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 121]).
  • BVerwG, 21.08.1986 - 6 CB 36.85

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Verwaltungsgerichts wegen Fehlern

    Davon abgesehen braucht das Gericht in Kriegsdienstverweigerungssachen selbst den in der mündlichen Verhandlung gestellten Beweisanträgen nur dann nachzugehen, wenn in das Wissen des vom Wehrpflichtigen benannten Zeugen Indiztatsachen gestellt werden, die dem Gericht mittelbare Schlüsse auf den inneren Vorgang der Gewissensentscheidung gestatten (ständige Rechtsprechung des beschließenden Senats, vgl. u.a. Beschlüsse vom 21. April 1981 - BVerwG 6 CB 114.79 - und vom 25. Juli 1984 - BVerwG 6 CB 28.83 -).
  • BVerwG, 18.04.1986 - 6 B 7.85

    Feststellung von inneren Gründen einer Kriegsdienstverweigerung durch die

    Im übrigen hat der beschließende Senat in seinen Beschlüssen vom 21. April 1981 - BVerwG 6 CB 114.79 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 121) und vom 25. Juli 1984 - BVerwG 6 CB 28.83 - aber auch ausgeführt, daß unsubstantiierte Beweisanträge grundsätzlich nicht geeignet sind, eine Beweiserhebung auszulösen.
  • BVerwG, 30.05.1986 - 6 B 39.85

    Durchführung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Davon abgesehen braucht das Gericht in Kriegsdienstverweigerungssachen Beweisangeboten nur dann nachzugehen, wenn in das Wissen des vom Wehrpflichtigen benannten Zeugen Indiztatsachen gestellt werden, die dem Gericht mittelbare Schlüsse auf den inneren Vorgang der Gewissensentscheidung gestatten (stand. Rspr. des beschließenden Senats, vgl. u.a. Beschlüsse vom 21. April 1981 - BVerwG 6 CB 114.79 - und vom 25. Juli 1984 - BVerwG 6 CB 28.83 -).
  • BVerwG, 21.04.1987 - 6 B 23.86

    Antrag auf Prozesskostenhilfe - Anerkennung eines Kriegsdienstverweigerers wegen

    Davon abgesehen braucht das Gericht in Kriegsdienstverweigerungssachen Beweisangeboten nur dann nachzugehen, wenn in das Wissen des vom Wehrpflichtigen benannten Zeugen Indiztatsachen gestellt werden, die dem Gericht mittelbare Schlüsse auf den inneren Vorgang der Gewissensentscheidung gestatten (ständ. Rspr. des beschließenden Senats, vgl. u.a. Beschlüsse vom 21. April 1981 - BVerwG 6 CB 114.79 - und vom 25. Juli 1984 - BVerwG 6 CB 28.83 -).
  • BVerwG, 05.08.1986 - 6 B 103.85

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Nachweis einer

    Davon abgesehen braucht das Gericht in Kriegsdienstverweigerungssachen selbst Beweis angeboten nur dann nachzugehen, wenn in das Wissen des vom Wehrpflichtigen benannten Zeugen Indiztatsachen gestellt werden, die dem Gericht mittelbare Schlüsse auf den inneren Vorgang der Gewissensentscheidung gestatten (ständige Rechtsprechung des beschließenden Senats, vgl. u.a. Beschlüsse vom 21. April 1986 - BVerwG 6 CB 114.79 - und vom 25. Juli 1984 - BVerwG 6 CB 28.83 -).
  • BVerwG, 04.11.1986 - 6 B 135.85

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Nachweis der

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts braucht das Verwaltungsgericht in Kriegsdienstverweigerungssachen Beweisangeboten nur dann nachzugehen, wenn in das Wissen der vom Wehrpflichtigen benannten Zeugen Indiztatsachen gestellt werden, die dem Gericht mittelbar Schlüsse auf den inneren Vorgang der Gewissensentscheidung gestatten (st. Rechtspr. des beschließenden Senats, vgl. u.a. Beschlüsse vom 21. April 1981 - BVerwG 6 CB 114.79 - und vom 25. Juli 1984 - BVerwG 6 CB 28.83 -).
  • BVerwG, 28.07.1986 - 6 B 88.85

    Begründung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts braucht das Verwaltungsgericht in Kriegsdienstverweigerungssachen Beweisangeboten nur dann nachzugehen, wenn in das Wissen der von Wehrpflichtigen benannten Zeugen Indiztatsachen gestellt werden, die dem Gericht mittelbar Schlüsse auf den inneren Vorgang der Gewissensentscheidung gestatten (ständige Rechtsprechung des beschließenden Senats, vgl. u.a. Beschlüsse vom 21. April 1981 - BVerwG 6 CB 114.79 - und vom 25. Juli 1984 - BVerwG 6 CB 28.83 -).
  • BVerwG, 25.02.1987 - 6 B 4.86

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anerkennung als

    Im übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß das Verwaltungsgericht in Kriegsdienstverweigerungssachen selbst Beweisangeboten nur dann nachzugehen hat, wenn in das Wissen der vom Wehrpflichtigen benannten Zeugen Indiztatsachen gestellt werden, die dem Gericht mittelbare Schlüsse auf den inneren Vorgang der Gewissensentscheidung gestatten (ständige Rechtsprechung des beschließenden Senats, vgl. u. a. Beschlüsse vom 21. April 1981 - BVerwG 6 CB 114.79 - und vom 25. Juli 1984 - BVerwG 6 CB 28.83 -).
  • BVerwG, 21.08.1987 - 6 B 48.86

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verletzung der Pflicht zur

    Davon abgesehen braucht das Gericht nach der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats in Kriegsdienstverweigerungssachen Beweis angeboten nur dann nachzugehen, wenn in das Wissen des vom Wehrpflichtigen benannten Zeugen Indiztatsachen gestellt werden, die dem Gericht mittelbare Schlüsse auf den inneren Vorgang der Gewissensentscheidung gestatten (st. Rspr., vgl. u.a. Beschlüsse vom 21. April 1981 - BVerwG 6 CB 114.79 - und vom 25. Juli 1984 - BVerwG 6 CB 28.83 -).
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